Wolfsnews
Pressemitteilung vom 15.07.2016
Abschussbewilligung für einen Wolf im Kanton Uri:
Kriterien für einen Abschuss sind erfüllt, doch eine Lösung bietet einzig der Herdenschutz
Revision des Jagdgesetzes: Wir bekämpfen die Abschaffung des Artenschutzes!
06.04.2018:Regelung des Abschusses von kranken oder verletzten Wölfen
14.02.2018:Fehlabschüsse von Wölfen und anderen geschützten Arten an Luderplätzen
Wolfsrudel im Augstbordgebiet fotografisch nachgewiesen
15.09.2016:“Fertig lustig!“ mit der Torpedierung des Artenschutzes: Das Referendum wird vorbereitet
Es präsentiert sich eine sehr ähnliche Situation wie im vergangenen Jahr, als ein anderer Wolf zum Abschuss freigegeben wurde. Der neu zugewanderte Wolf, welcher nun Schäden an ungeschützten Nutztierherden anrichtet, zeigt aber, dass die Abschussbewilligungen Konflikte mit Wölfen eben nicht nachhaltig lösen können. Verschwindet ein Wolf, sei es durch Abschuss oder Abwanderung, folgt bald der nächste. Einzig der Herdenschutz ist langfristig zur Schadenprävention geeignet. Auf verschiedenen Urner Alpen wurden bereits Herdenschutzmassnahmen ergriffen, auch in den letztes Jahr vom Wolf betroffenen Gebieten. Da aber im ganzen Kanton Uri jederzeit mit dem Auftauchen von Wölfen gerechnet werden muss, ist der weitere Ausbau des Herdenschutzes notwendig.
Auskünfte:
David Gerke, Präsident Gruppe Wolf Schweiz
Tel. 079 305 46 57, david.gerke@gruppe-wolf.ch
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