Wolfsnews
Pressemitteilung vom 05.06.2018
Revision des Jagdgesetzes: Referendum wird unterstützt
Wölfe in der Schweiz: Vier Rudel und vier Paare
05.12.2018:Kein Wolfsangriff in Deutschland
08.11.2018:Leitwölfin des Rudels im Valle Morobbia im Kanton Tessin ist tot
Abschussbewilligungen im Kanton Wallis: Rechtsgrundlage im Val d'Anniviers fehlend
05.06.2018: 20.02.2017:
Die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes ist einseitig auf den Abbau des Artenschutzes ausgerichtet. Die heutigen Beschlüsse des Ständerates führen zu einer markanten Schwächung des Schutzes von einheimischen Wildtieren wie Wölfen, Luchsen und Bibern. Dies ist für die GWS nicht akzeptierbar. Konflikte mit Wildtieren lassen sich nachweislich am effizientesten mit Präventionsmassnahmen verhindern und nicht mit Abschüssen. Deshalb dürfen Abschüsse von geschützten Arten auch in Zukunft nur als letztes Mittel zum Zuge kommen. Da dieses Prinzip mit den vom Ständerat beschlossenen Änderungen des Jagdgesetzes nicht gewährleistet ist, wird die GWS ein allfälliges Referendum gegen die Revision unterstützen.
Auskünfte:
David Gerke, Präsident Gruppe Wolf Schweiz
Tel. 079 305 46 57, david.gerke@gruppe-wolf.ch
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