Deutlich mehr Wolfsabschüsse durch revidierte Jagdverordnung: Bedarf nach gesetzlicher Lockerung des Wolfsschutzes sinkt

  • Deutlich mehr Wolfsabschüsse durch revidierte Jagdverordnung:  Bedarf nach gesetzlicher Lockerung des Wolfsschutzes sinkt

Pressemitteilung vom 11. August 2021

 

Die erst per Mitte Juli revidierte eidgenössische Jagdverordnung senkt die Hürden für Wolfsabschüsse. Bereits wurden darauf gestützt zwei Abschussbewilligungen für Einzelwölfe erteilt und mehrere Rudelregulierungen werden beim Bund beantragt. Ein Abschuss wurde bereits vollzogen. Weil mit der alten Jagdverordnung die nun angeordneten Abschüsse und beantragten Regulierungen kaum bewilligungsfähig gewesen wären, sind die Auswirkungen der Revision durchaus spürbar. Dass neu in Ausnahmefällen sogar Elterntiere eines Wolfsrudels geschossen werden dürfen, stellt sogar eine stärkere Lockerung des Wolfsschutzes dar als es das vom Volk letztes Jahr abgelehnte Jagdgesetz getan hätte.

 

Die Anpassung der Jagdverordnung Mitte Juli stellt ein erhebliches Entgegenkommen an die Landwirtschaft und Bergbevölkerung dar. Die wiederkehrend medial gestellten Forderungen nach einer Lockerung des Wolfsschutzes, die teilweise weit über das abgelehnte Jagdgesetz gehen würden, sind befremdlich. Die Gruppe Wolf Schweiz erwartet, dass Volksentscheide respektiert werden und nun zunächst Erfahrungen mit der revidierten Jagdverordnung gesammelt werden, bevor vorschnell erneut eine Lockerung des Wolfsschutzes auf gesetzlicher Ebene gefordert wird. Die GWS wirkt bei einer allfälligen neuen Gesetzesrevision konstruktiv mit, ist jedoch nur dann bereit, diese zu unterstützen, wenn sie einen gerechten Umgang mit der einheimischen Tierart Wolf gewährleistet und die Fehler der vom Volk abgelehnten Vorlage vermeidet.

 

Auskünfte:

David Gerke, Präsident Gruppe Wolf Schweiz

Tel. 079 305 46 57, david.gerke@gruppe-wolf.ch


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