Wichtiges Signal zum Jagdgesetz: Berner Konvention bestätigt Wolfschutz

Pressemitteilung vom 29. November 2022

 

Heute hat die Berner Konvention den Antrag der Schweiz zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes abgelehnt. Die Umweltverbände begrüssen das und fordern vom Schweizer Parlament, diesen Entscheid in seinen Beschlüssen zum Jagdgesetz in der Wintersession zu respektieren.

 

Die Mitglieder der Berner Konvention – dem europäischen Vertrag zum Schutz der Wildtiere und Pflanzen – haben heute anlässlich des 42. Jahrestreffens des Standing Committee in Strassburg einen Antrag der Schweiz zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes klar abgelehnt. BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF Schweiz begrüssen den Entscheid. Eine Lockerung des europäischen Schutzstatus stünde im Widerspruch zu den Ergebnissen eines umfassenden Berichts zum Zustand der Wolfspopulation, der im Auftrag des Europarats erarbeitet wurde. Demnach ist die alpine Wolfspopulation noch immer potenziell gefährdet.

 

Schweizer Wolfspolitik auf Irrwegen

Der Entwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes, über welchen der Nationalrat nächste Woche diskutiert, sieht jedoch eine massive Schwächung des Wolfsschutzes in der Schweiz vor. Wölfe sollen künftig zur Vermeidung jeglichen Schadens präventiv erlegt werden können. Der Entscheid, welche Herdenschutzmassnahmen für zumutbar befunden werden, soll neu den Kantonen obliegen. Dies steht im eklatanten Widerspruch zur Vorgabe der Berner Konvention, wonach dem Abschuss mildere Massnahmen (Herdenschutz, Vergrämung) vorangehen müssen, nur die Abwehr «ernster» Schäden einen Abschuss rechtfertigt und die Regulation der Wolfsbestände grenzübergreifend koordiniert werden soll.

 

Die Schweiz wird mit der Teilrevision ihres Jagdgesetzes nicht zur «schadenfreien Zone». Wölfe werden weiterhin in unserem Land leben sowie aus Nachbarländern zuwandern. Der Entscheid der Berner Konvention zeigt, dass die Schweizer Wolfspolitik auf einem Irrweg ist und der Illusion unterliegt, sie könne ohne Abstimmung mit dem benachbarten Ausland funktionieren. Eine Korrektur tut dringend Not: Mit einigen wenigen, aber entscheidenden Anpassungen stünde ein Gesetzesvorschlag bereit, der rasch und flexibel umgesetzt werden könnte und – unter Einhaltung der Berner Konvention – mehr Handlungsspielraum im Umgang mit dem Wolf ermöglichen würde. Es ist nun an der Politik, dieser Konsenslösung zum Durchbruch zu verhelfen, indem sie den bislang vorliegenden Gesetzesvorschlag substantiell nachbessert.

 

Kontakt: 

David Gerke, Geschäftsführer Gruppe Wolf Schweiz

david.gerke@gruppe-wolf.ch, 079 305 46 57


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