Luderplätze

Luderplätze im Wolfsgebiet

Die GWS erachtet Luderplätze im Streifgebiet von Wölfen als problematisch und ist darum bemüht, diese zu dokumentieren und sich für eine Aufhebung einzusetzen. Dies um auch in Zukunft ein konfliktfreies Zusammenleben mit Wölfen zu ermöglichen. Wir bitten darum, uns insbesondere siedlungsnahe Luderplätze zu melden.

 

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Fehlabschüsse von Wölfen und anderen geschützten Arten an Luderplätzen

In den vergangenen Jahren ist es in der Schweiz zu mehreren Fällen von Fehlabschüssen von Wölfen, Luchsen und Goldschakalen an Luderplätzen auf der winterlichen Passjagd gekommen. Die Tiere wurden mit Füchsen, der üblichen Zielart auf der Passjagd, verwechselt. Sollten sich solche Fälle weiter häufen oder die Passjagd gar gezielt für den illegalen Abschuss geschützter Arten missbraucht werden, muss die Existenzberechtigung dieser Jagdmethode ernsthaft hinterfragt werden.
 

  • Im Februar 2018 wurde im Goms im Kanton Wallis ein weiblicher Wolf irrtümlich auf der Passjagd erlegt. Ein vergleichbarer Fall ereignete sich bereits Anfang 2014 im Domleschg im Kanton Graubünden. In beiden Fällen zeigten sich die Schützen selber an. Auch jener Wolf, welcher im Herbst 1998 tot im Kofferraum eines Autos vor der Kadaversammelstelle in Reckingen im Goms gefunden wurde, wurde nach Angaben eines damals Verdächtigen irrtümlich auf der Passjagd auf den Fuchs erlegt. Anfang 2016 wurde zudem in der Surselva im Kanton Graubünden irttümlich ein Goldschakal auf der Passjagd erlegt. Ein ähnlicher Fall ereignete sich 2010 bei Andermatt im Kanton Uri mit einem versehentlich auf der Passjagd erlegten Luchs. Dies sind die bekannten Fälle, möglicherweise existiert eine Dunkelziffer an nicht gemeldeten Fällen.
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  • In Relation zu den insgesamt auf der Passjagd erlegten Füchsen (jährlich mehrere Tausend Tiere) ist diese Zahl an irrtümlich erlegten geschützten Arten gering. Es ist somit unbestritten, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Jäger die Passjagd korrekt und im Rahmen des Gesetzes ausübt. Aus Sicht des Arterhalts der geschützten Grossraubtiere können angesichts von deren eher kleinen Beständen jedoch bereits diese wenigen Abschüsse deutlich negativ wirken.
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  • Es wird teilweise die Befürchtung geäussert, die Passjagd könnte gezielt für den widerrechtlichen Abschuss geschützter Grossraubtiere missbraucht werden und mittels einer Selbstanzeige könnte der Täter einer schmerzhaften Strafe entgehen. Bisher liegen der Gruppe Wolf Schweiz für diese These bei den bekannten Fällen keine Indizien vor. Jedoch kann ein solcher Missbrauch im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.
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  • Die Gruppe Wolf Schweiz äussert sich nicht für oder gegen die Jagd auf den Rotfuchs, hält jedoch fest, dass für diese kaum eine ökologische Begründung angeführt werden kann. Somit sieht sie auch keine hinreichende Notwendigkeit für die Passjagd gegeben.
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Die Gruppe Wolf Schweiz äussert sich zu jagdlichen Themen nur dort, wo sie die Koexistenz mit Grossraubtieren betreffen. Dies ist bei der Passjagd, basierend auf obigen Ausführungen, der Fall. Die Passjagd als solches wird nicht grundsätzlich infrage gestellt. Sollten sich jedoch die Fälle von irrtümlichen Abschüssen geschützter Grossraubtiere häufen oder sich gar ein regelmässiger Missbrauch der Passjagd zur gezielten Tötung der Grossraubtiere einstellen, wird sie sich für Verschärfungen der Vorschriften (härtere Strafen auch bei Selbstanzeigen, räumliche Einschränkung der Passjagd in Grossraubtiergebieten, etc.) oder, als letzte Lösung, gar für eine Aufhebung dieser Jagdart einsetzen.
 

Fakten zur Problematik der Luderplätzen in Siedlungsnähe im Hinblick auf die Habituierung von Wölfen

Der Gruppe Wolf Schweiz (GWS) wurde im Nachgang zur Publikation der neuen Erkenntnissen zu siedlungsnahen Luderplätzen im Streifgebiet des Calandarudels Stimmungsmache vorgeworfen. Dies ist nicht zutreffend. Die GWS erachtet siedlungsnahe Luderplätze im Streifgebiet von Wölfen als problematisch und ist darum bemüht, diese zu dokumentieren und sich für eine Aufhebung einzusetzen. Dies um auch in Zukunft ein konfliktfreies Zusammenleben mit Wölfen zu ermöglichen. Luderplätze sind für das Wolfsmanagement aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Thema:
 

  • In einigen Ländern Europas und Nordamerikas ist der Wolf jagdbar. Die Jagd am Luderplatz ist dabei eine der häufigsten Jagdpraktiken (neben der Pirsch und Bewegungsjagden). Angelockt werden die Wölfe dabei meist mit Schlachtabfällen. Solche Jagden an Luderplätzen finden beispielsweise in Spanien, Rumänien und Kanada statt. Die Jagdpraxis in diesen Ländern beweist, dass Luderplätze für Wölfe grundsätzlich sehr attraktiv sind und regelmässig angenommen werden.
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  • Es ist bestätigt, dass auch die Wölfe am Calanda die Luderplätze für die Fuchsjagd frequentieren. Dies belegen mehrere Fotofallenaufnahmen und auch entsprechende Spurenfunde. Auch bei einem Augenschein im Januar 2016 konnte anhand des Spurenbildes festgestellt werden, dass sich mehrere Wölfe in unmittelbarer Nähe von Luderplätzen aufhielten.
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  • Die Luderplätze für die Fuchsjagd wurden teilweise mit dem Argument verharmlost, dass dort geringe Futtermengen ausgebracht werden, von denen Wölfe nicht satt würden. Entscheidend ist jedoch nicht die Menge an Futter, die an Luderplätzen ausgelegt werden, sondern dass selbst mit kleinen Mengen an Futter eine Lockwirkung erzeugt wird. Eine Lockwirkung für Wölfe erzeugen nicht nur Schlachtabfälle, sondern auch Tierfutter und Speisereste.
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  • Die Abschussbewilligung für zwei Jungwölfe, die im Dezember 2015 erteilt wurde, ist eine Folge der vermeintlich problematischen Vorfälle mit Wölfen in den Jahren 2014 und 2015. Es wird davon ausgegangen, dass sich dabei primär Jungwölfe des Jahrganges 2014 wenig scheu verhalten haben. Viele siedlungsnahe Luderplätze wurden erst seit Ende 2014 aufgehoben. Die Prägung von Jungwölfen findet im ersten Lebensjahr statt. Zum Zeitpunkt der Prägung der Jungwölfe von 2014 waren also noch zahlreiche problematische Luderplätze vorhanden.
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  • Im Winter 2015/2016 waren nachgewiesenermassen mehrere Luderplätze in Siedlungsnähe im Streifgebiet des Calandarudels noch in Betrieb (dokumentierte Beispiele finden sich in der Medienmitteilung vom 11. Februar 2016, weitere bisher undokumentierte Beispiele liegen vor). Diese wurden teilweise in den letzten Wochen aufgehoben, teilweise werden sie möglicherweise ohne Bewilligung weiter betrieben. Auch beim Weiler Kunkels sind in der Nähe von dauerhaft bewohnten Häusern und ganzjährig genutzten Schafställen Luderplätze vorhanden. Bewohnte Weiler wie Kunkels gelten gemäss den Erläuterungen zur Revision der Jagdverordnung von 2015 als Siedlung (Seite 5: ''Als Siedlung im Sinne dieser Verordnung sind dabei Anhäufungen von Gebäuden zu verstehen, welche von Menschen dauernd bewohnt werden (Städte, Dörfer, Weiler).''
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Die Kampagne der GWS richtet sich nicht generell gegen die Passjagd (winterliche Ansitzjagd auf Rotfüchse) und nicht gegen Luderplätze als solches, sondern ausschliesslich gegen Luderplätze in Siedlungsnähe, wobei diese im jeweiligen Kontext betrachtet werden müssen. Die GWS bezieht zu Passjagd und Luderplätzen nur dort Position, wo diese für den Umgang mit dem Wolf relevant sind.

Die GWS anerkennt, dass nicht nur Luderplätze Wölfe in Siedlungsnähe locken. Auch Speisereste in Siedlungsabfällen, Haustierfütterungen oder die Entsorgung von toten Nutztieren seitens der Landwirtschaft können Wölfe anlocken. Überdies ist im Winter die Nähe des Schalenwildes (v.a. Rehe, Rothirsche) zu Siedlungen ebenfalls ein wesentlicher Grund für die Nähe der Wölfe.

Ferner findet es die GWS richtig, dass eine Entschädigung der Jägerschaft für den Nachweis einer Wolfspräsenz stattfindet. Die Integration der Jägerschaft ins Monitoring ist grundsätzlich sinnvoll. Zudem bezahlt der Jäger einen Pachtzins (Revierjagd) bzw. das Jagdpatent (Patentjagd) in Erwartung eines gewissen Abschusses. Wenn dieser Abschuss aufgrund der Wolfspräsenz nicht getätigt werden kann, ist das hinzunehmen, da lebendes Wild herrenlos ist. Richtig ist es jedoch, in diesem Fall einen Teil der Kosten der Jagdberechtigung zurück zu erstatten.

Auch muss betont werden, dass am Calanda keine Verhaltensweisen von Wölfen vorliegen, die eine Gefährdung des Menschen darstellen. Es ist also nicht davon auszugehen, dass die Luderplätze bereits dazu geführt haben, dass Wölfe tatsächlich problematisches Verhalten zeigen. Die obigen Argumente zeigen jedoch, dass die Problematik von Luderplätzen real ist und diese im Sinne der Prävention daher kritisch geprüft und im Zweifelsfall aufgehoben werden sollten.

Wolf

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