Medienkommentar zum Wolfsbericht des BAFU
Medienkommentar vom 27. Mai 2025
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat in einem Bericht die ersten beiden präventiven Wolfsregulierungen der Jahre 2023-24 und 2024-25 analysiert. Es kommt zum Schluss, dass durch die neue Regulierung das rasche Bestandeswachstum gebrochen wurde und dass die Schäden durch die Regulierungsabschüsse und Herdenschutzmassnahmen zurückgegangen seien. Fehlabschüsse seien kaum vorgekommen. Dazu nimmt die Gruppe Wolf Schweiz wie folgt Stellung:
- Das Bestandeswachstum des Wolfes hat sich in der Tat verlangsamt, ist aber nicht gestoppt. Es gilt festzuhalten, dass in Teilen der Kantone Wallis und Graubünden, aber auch im westlichen Waadtländer Jura, mittlerweile eine flächige Besiedlung des Wolfes vorhanden ist. In dieser Situation regulieren sich Wolfsbestände durch ihre Territorialität selber (wo ein Rudel lebt, siedelt sich kein anderes an). Eine Abflachung des Bestandeswachstums war dort auch ohne Regulierung zu erwarten. Es ist daher davon auszugehen, dass das gebremste Bestandeswachstum nur zum Teil auf die gelockerten Abschussvoraussetzungen zurückzuführen ist. Ein weiteres Wachstum des Bestandes ist hingegen in bisher noch unbesiedelten Regionen zu erwarten.
- Der Rückgang der Risse setzte bereits im Jahr 2023 ein, noch bevor erstmals präventiv Wölfe abgeschossen wurden. Bereits dadurch ist klar, dass die präventiven Abschüsse kaum der massgebende Faktor für den Rückgang sind. Auch die vorherigen erleichterten reaktiven Abschüsse, namentlich mit dem gezielten Abschuss von schadenstiftenden Elterntieren, können lediglich eine Minderheit des Rissrückganges erklären, wie frühere Analysen der Gruppe Wolf Schweiz zeigen. Der Rissrückgang ist letztlich hauptsächlich das Resultat des verstärkten Herdenschutzes ab 2022, als erstmals eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für Schutzmassnahmen beschlossen wurden. Während diese zusätzlichen Finanzmittel 2022 noch schwach nachgefragt wurden, erhöhte sich die Nachfrage 2023 stark. Genau in diesem Jahr gingen die Risszahlen rapide zurück. Der Rückgang der Risse korreliert daher weitaus besser mit dem ausgebauten Herdenschutz als mit der präventiven Regulierung.
- 27% aller geschossenen Wölfe gehörten nicht zu denjenigen Rudeln, die reguliert werden durften. Die grosse Mehrheit dieser 27% bezeichnet das BAFU aber nicht als Fehlabschüsse, weil die betroffenen Wölfe sich innerhalb des genehmigten Abschussperimeters aufgehalten haben und eine Unterscheidung der Individuen nicht möglich sei. Nur wenn adulte Wölfe anstatt Welpen geschossen werden, gelte das als Fehlabschuss. Diese Argumentation ist grundsätzlich schlüssig. Sie klammert aber vollständig aus, dass bei mehreren Regulierungsverfügungen, vornehmlich im Kanton Wallis, die Streifgebiete der Rudel und damit die Abschussperimeter stark fehlerhaft festgelegt wurden. So wurde etwa in der Regulierungsperiode 2023-24 aus einem Rudel zwei gemacht, weil es einen Fehler bei der Datenübertragung gegeben habe. Die Zahl der geschossenen Wölfe, die nicht zu den zu regulierenden Rudeln gehört haben, hätte mit einer korrekten Festlegung der Abschussperimeter deutlich gesenkt werden können, zumal die fehlerhaften Monitoringdaten bekannt waren. Die fehlerhaften Abschussperimeter waren einer von mehreren Punkten, die bei den Beschwerden der Umweltverbände gegen die ersten Regulierungsverfügungen angefochten wurden.
Die Gruppe Wolf Schweiz begrüsst, dass das BAFU die getätigten Abschüsse und damit die neue Möglichkeit zur präventiven Regulierung des Wolfsbestandes nüchtern analysiert und auswertet. Sie streicht heraus, dass auch das BAFU klar festhält, dass viele Fragen noch nicht beantwortet werden können und belastbare Informationen erst in einigen Jahren vorliegen werden. Der Bericht kann nicht als Nachweis für eine Wirkung (ob positiv oder negativ) des Wolfsmanagements verstanden werden. Entsprechend ist angezeigt, den Umgang mit dem Wolf nicht durch politische Hauruckübungen schon wieder auf den Kopf zu stellen. Eine langfristige, neutrale wissenschaftliche Begleitung der Wolfsregulierung ist unabdingbar.
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