Jagdgesetz

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Die Schweizer Bevölkerung hat am 27. September 2020 das missratene Jagdgesetz abgelehnt. Die Gruppe Wolf Schweiz hatte zusammen mit anderen Umweltorganisationen das Referendum gegen die Revision ergriffen. Damit hat das Volk einen Abbau des Artenschutzes abgelehnt, insbesondere die folgenden Punkte:

 

  • den Kantonen die Zuständigkeit für die Regulierung von geschützten Arten wie Wölfen zu übertragen, 
  • geschützte Wildtiere abzuschiessen, selbst wenn sie keine Schäden angerichtet haben,
  • dem Bundesrat die Kompetenz zu übertragen, weitere Wildtiere wie Luchs und Biber auf die Abschussliste zu setzen.

 

Politik missachtet den Volksentscheid und geht dem Wolf an den Kragen: Was wir tun und was Sie tun können

Das Parlament hat 2022 eine neue Revision des Jagdgesetzes verabschiedet, die die wesentlichen Fehler der vom Volk abgelehnten Vorlage vermieden hat. Daher haben wir kein Referendum ergriffen. Der Bundesrat hat jedoch eine Verordnung verabschiedet, die die weit über die Revision hinaus geht und eine massive Dezimierung des Wolfsbestandes zum Ziel hat. Damit verletzt er nationales Recht und Treu und Glauben. 

 

Was wir dagegen tun: 

  • Wir wehren uns dezidiert öffentlich und medial gegen die Abschusspläne. 
  • Wir setzen und bei Bund und Kantonen mit Stellungnahmen und Forderungen dafür ein, dass Eingriffe in den Wolfsbestand rechtskonform und biologisch vernünftig erfolgen. Der Wolf ist als Teil der heimischen Fauna zu respektieren, nicht zu bekämpfen. 
  • Wir wirken an möglichen Beschwerden gegen unrechtmässige Abschüsse mit und arbeiten dazu mit den beschwerdeberechtigen Organisationen WWF, Pro Natura und BirdLife eng zusammen. 
  • Wir unterstützen und planen Kampagnen von Dritten, etwa Petitionen. 

 

Was Sie dagegen tun können: 

  • Unterzeichnen Sie Petitionen gegen den Wolfsabschuss, z.B. STOP au plan de massacre des loups en Suisse
  • Schreiben Sie Leserbriefe an ihre Zeitungen und kommentieren Sie online. 
  • Schreiben Sie den zuständlichen nationalen und kantonalen Behörden und Politikern (zuständiger Bundesrat, Bundesamt für Umwelt, kantonale Regierungen und Verwaltungen). 
  • Werden Sie Mitglied und spenden Sie, um unsere Aktionen zu unterstützen. 

 

Spenden Sie für unseren Einsatz gegen den Abbau des Artenschutzes!

Die GWS hat ein Sonderkonto für den Einsatz gegen die Revision des Jagdgesetzes eingerichtet. Spenden Sie per Direktüberweisung auf das Konto:

 

  • PC-Konto: 15-39688-3
  • IBAN: CH71 0900 0000 1503 9688 3
  • BIC : POFICHBEXXX
  • Zuhanden von: Gruppe Wolf Schweiz, 3000 Bern

 

 

 

Neue Revision des Jagdgesetzes 2022: Was zählt, ist die Koexistenz von Mensch und Wolf 

Das Nein des Volkes hätte ermöglicht, die realen Konflikte mit dem Wolf gezielt und pragmatisch zu lösen. Anstatt nur auf Abschüsse zu setzen, wie es die missratene Gesetzesrevision vorgesehen hat, hätte das Nein die Chance geboten, die notwendigen Massnahmen auf verschiedenen Ebenen anzugehen. Leider hat das Parlament einen anderen Weg eingeschlagen. Diese Ignoranz der Politik ist ärgerlich und frustrierend.

 

Dennoch hat der Vorstand der Gruppe Wolf Schweiz beschlossen, kein Referendum gegen die Revision zu ergreifen. Er schliesst sich damit den Partnerorganisationen des Referendums von 2020 an, die ebenfalls auf ein Referendum verzichten (WWF, Pro Natura, BirdLife). Die vier Organisationen stellen gemeinsam fest, dass die neue Revision weniger gefährlich ist als die vom Volk abgelehnte Vorlage und dass durch die erfolgreiche Volksabstimmung zahlreiche substantielle Errungenschaften erzielt wurden:

 

  • Der Wolf im neuen Gesetz: Die Notwendigkeit der Zustimmung des Bundes für die Regulierung des Wolfes bleibt erhalten. Der Herdenschutz muss nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt sein, bevor der Wolf reguliert wird. Und es ist weiterhin der Bund und nicht die Kantone, der für die Festlegung der Anforderungen an Herdenschutz zuständig ist. Der Abschuss von schadenstiftenden Einzelwölfen wird gegenüber heute zudem nicht vereinfacht. Er ist weiterhin erst möglich, wenn ein erheblicher Schaden vorliegt.
  • Die Umsetzung des Gesetzes: Tatsache ist leider: Die Regulierungsgründe sind so konzipiert, dass künftig wohl fast jedes Wolfsrudel reguliert werden darf, unabhängig davon, ob es schadenstiftend oder wenig scheu ist oder nicht. Tatsache ist aber auch: Der Wolfsbestand muss nicht nur grossräumig gesichert sein, sondern er darf mit dem Gesetz auch lokal nicht ausgerottet werden. Wolfsfreie Zonen sind damit weiterhin nicht zulässig. Die präventive Regulierung ist nur zulässig in Gebieten mit einer hohen Wolfsdichte, sprich mit Rudeln. Die weitere räumliche Ausbreitung des Wolfes und die Gründung neuer Rudel wird also nicht beschränkt. Auch mit der Revision wird der Wolf somit die geeigneten Lebensräume der Schweiz besiedeln. Die Vorlage wird im Einklang mit der Berner Konvention umgesetzt: Diese verbietet die Jagdbarkeit des Wolfes und lässt eine Regulierung nur zu, um u.a. ernste Schäden oder eine Gefährdung von Menschen zu verhindern. Und die Regulierung des Wolfes muss neu abgestimmt sein auf den Schutz der natürlichen Waldverjüngung. Die ökologische Rolle des Wolfes muss also berücksichtigt werden.
  • Referendumserfolg 2020 für Luchs, Biber & Co. bleibt: Das vom Volk abgelehnte Gesetz hätte dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, weitere geschützte Arten als regulierbar zu erklären. Diese Möglichkeit bekommt der Bundesrat nun nicht: Luchs, Biber, etc. bleiben geschützt!
  • Verbesserungen im Artenschutz: Im Vergleich zur abgelehnten Vorlage werden die Jagdbanngebiete nicht für Wolfsabschüsse geöffnet. Sie bleiben als wichtige Refugien, auch für andere geschützte Arten, erhalten. Zudem werden Wildtierkorridore gesichert, wovon auch die wandernden Beutegreifer profitieren.

 

Mehrere entscheidende Fehler, die zur Ablehnung des Gesetzes durch das Volk führten, sind somit in der neuen Revision nicht mehr enthalten. Die Volksabstimmung war deshalb sehr wichtig und hat dem Parlament die Grenzen aufgezeigt. Der Abstimmungserfolg ist langfristig gesichert.

 

Das darf nicht darüber hinweg täuschen, dass einige Teile der Revision, namentlich die präventive Wolfsregulierung, von uns dezidiert abgelehnt werden. Die Lösung für das Zusammenleben mit dem Wolf liegt im Herdenschutz, nicht im Abschuss. Der Blick für die politischen Realitäten darf aber trotz dieser Haltung nicht verloren gehen: Für die Gruppe Wolf Schweiz ist offenkundig, dass die jetzige Revision die Beste ist, die angesichts der parlamentarischen Mehrheiten überhaupt möglich ist. Ein erneutes Referendum mit einer möglichen Ablehnung durch das Volk würde lediglich eine weitere Revision im Parlament provozieren, mit höchst unsicherem Ausgang. Denn die Wölfe werden häufiger und die Politik noch konservativer: Keine gute Konstellation für eine nochmalige Revision des Jagdgesetzes! Ein Referendum würde dem Wolf somit wohl einen Bärendienst erweisen und könnte zu einem Pyrrhussieg werden. Es nur zu ergreifen, einfach damit man etwas gemacht hat und sich nicht machtlos fühlt, hilft dem Wolf nicht weiter.

 

Der Wolf ist gekommen, um zu bleiben, sich weiter auszubreiten und zu einer neuen Normalität in unserer Natur zu werden. Die Sicherung der Koexistenz mit ihm ist auf Basis des revidierten Gesetzes, trotz aller Schwächen und Fehler der Vorlage, möglich. Die entscheidenden Faktoren liegen in der praktischen Umsetzung. Deshalb ist ein Referendum nicht zweckmässig und wird von uns nicht ergriffen.

 

 

Darum haben wir uns gegen das Jagdgesetz 2020 gewehrt und das Referendum ergriffen!

Mit dem revidierten Jagdgesetz wäre der Artenschutz in der Schweiz generell stark geschwächt worden, nicht nur für den Wolf. Die Gruppe Wolf Schweiz wehrte sich dagegen und ergriff zusammen mit Pro Natura, WWF, BirdLife und zooschweiz das Referendum gegen die Revision!

Der Abbau des Artenschutzes umfasste u.a. folgende Punkte:

 

  • Wolfsrudel sollten durch Abschüsse reguliert werden können, selbst dann, wenn sie keine Schäden verursacht haben. Der Wolf wäre im Gegensatz zur heutigen Situation, bei der Abschüsse von Wölfen der Verhinderung von Schäden dienen müssen, faktisch jagdbar geworden. So wären Wölfe gleich lang zum Abschuss frei gewesen wie die regulär jagdbare Gämse, und jedes Rudel hätte reguliert werden dürfen. Der Artenschutz für den Wolf hätte nur noch auf dem Papier existiert!
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  • Neu sollten Kantone selber geschützte Arten regulieren können, ohne dass der Bund dem hätte zustimmen müssen. Es drohte eine willkürliche und kantonal sehr unterschiedliche Umsetzung. Und dies, obwohl verfassungsrechtlich der Bund für die Sicherung des Artenschutzes verantwortlich ist (Artikel 78 und 79 der Bundesverfassung, Berner Konvention). Die Revision des Jagdgesetzes widersprach somit der Bundesverfassung und war handwerklich schlecht!
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  • Nach dem neuen Jagdgesetz sollte der Bundesrat über den Verordnungsweg jederzeit weitere geschützte Arten benennen können, die die Kantone dann ohne Zustimmung des Bundes hätten regulieren können. Gegen solche Verordnungsänderungen sind keine politischen oder rechtlichen Mittel möglich (z. B. Beschwerden oder Referenden). Auch wenn diese Arten im Gesetz nicht namentlich aufgeführt wurden, wäre ihr Schutz akut gefährdet gewesen. Beispiele dafür sind etwa der Luchs, der Graureiher, der Gänsesäger oder in naher Zukunft der Fischotter und der Bär.
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  • Sinkende Jagderträge hätten ein Regulationsgrund für geschützte Arten wie Luchs und Wolf sein können. Damit sollte der Zustand der regional massiv überhöhten Wildbestände (z.B. Reh), welche zwar attraktiv sind für die Jägerschaft, sich für die Waldökologie jedoch verheerend auswirken (regional ist die natürliche Verjüngungen von Baumarten wie Eichen, Eiben und Weisstannen vollständig verunmöglicht), zementiert werden. Grossraubtiere sollten ihre wichtige ökologische Rolle als Regulator nicht wahrnehmen dürfen!

 


Diese Änderungen des Jagdgesetzes waren für die GWS nicht akzeptabel. Sie ergriff deshalb zusammen mit Pro Natura, WWF, BirdLife und zooschweiz das Referendum. Das Volk lehnte das missratene Jagdgesetz in der Abstimmung vom 27. September 2020 ab.

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