Unterstützung

Anerkannte Massnahmen zum Herdenschutz, also geeignete Herdenschutzhunde und Elektrozäune, werden durch den Bund finanziell gefördert. Das Geld stammt aus dem Budget des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), es handelt sich also um Gelder aus dem Umweltbereich. Die Kantone sind für die Beratung zuständig. Die administrativen und technischen Vorgaben sind in der "Vollzugshilfe Herdenschutz" geregelt. Die Frage, ob die Unterstützung durch die öffentliche Hand ausreichend ist, wird unterschiedlich beantwortet. Grosse Unterschiede zwischen den Betrieben lassen eine pauschale Antwort kaum zu. Dass je nach Betrieb trotz der Unterstützung durch die öffentliche Hand Finanzierungslücken bestehen, kann nachgewiesen werden. 

 

Betrieblich-strukturelle Massnahmen zur Bewirtschaftung, die keinen Herdenschutz im engerem Sinne darstellen, werden über die Landwirtschaftspolitik gefördert (Budget Bundesamt für Landwirtschaft). Das betrifft zum Beispiel die Behirtung von Nutztieren auf der Alp oder der Bau von Stallungen auf den Talbetrieben (Heimbetrieben). Auch wenn solche betrieblich-strukturellen Massnahmen keinen Herdenschutz darstellen, bilden sie eine wichtige Voraussetzung für diesen. 

 

Unterstützung durch die Gruppe Wolf Schweiz

Die Gruppe Wolf Schweiz kann auf Gesuch hin Herdenschutzmassnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell mit A-fonds-perdu-Beiträgen unterstützen. Die Finanzmittel für Unterstützungen sind beschränkt, es besteht kein Anspruch auf Unterstützung. Für allfällige Unterstützungen sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen: 

 

  • Unterstützt werden können nur anerkannte Herdenschutzmassnahmen sowie Massnahmen, die zur besseren Bewachung der Tiere beitragen. 
  • Eine Beratung durch die kantonale Herdenschutzfachstelle wird vorausgesetzt. Diese muss die Massnahmen als geeignet betrachten. 
  • Es müssen zuerst alle Mittel der öffentlichen Hand ausgeschöpft werden. 
  • Finanziert wird maximal die Differenz zwischen dem Gesamtkosten der Massnahmen und den Unterstützungsbeiträgen der öffentlichen Hand. Es handelt sich damit um die Übernahme von Restkosten. 
  • Für die Unterstützung ist ein schriftliches Gesuch mit einer kurzen Situations- und Projektbeschreibung und einem Budget notwendig, welches zumindest die veranschlagten Kosten und die voraussichtliche Unterstützung durch die öffentliche Hand ausweist. 

 

Gesuche, die die obigen Punkte erfüllen, sind einzureichen an sekretariat@gruppe-wolf.ch.  

 

Partner-Projekte

Die Gruppe Wolf Schweiz unterstützt weitere Projekte, die für einen verbesserten Schutz und Betreuung von Nutztierherden sorgen. Sie arbeitet dazu auch mit verschiedenen Partner-Organisationen zusammen. 

 

» Projekt OPPAL (Freiwilligenprojekt in der Romandie)

 

» Pasturs Voluntaris (Freiwilligenprojekt in Graubünden)

 

 

Wolf

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