Rudel Augstbord

Aktuelle Fakten zur Wolfspräsenz

  • Paarbildung: 2015-2016 (Wölfin F14 x Wolf M59), erneut seit 2021 (Wölfin F75 x Wolf M165)
  • Erste Reproduktion: 2016
  • 2017-2020: keine Reproduktionen, das Gebiet wurde teilweise von Wölfen des Anniviers-Rudels genutzt
  • Reproduktion 2021: ja, mindestens drei (wahrscheinlich vier) Welpen 
  • Reproduktion 2022: ja

 

Hintergründe

2022:

  • Anfang 2022 wurden im Rudelgebiet die männlichen Wölfe M216 und M217 nachgewiesen, bei denen es sich allenfalls um weitere Welpen des Jahres 2021 handelt. Später wurde auch M224 festgestellt. 
  • Im Streifgebiet des Rudels wurde im Januar 2022 zudem der auffällig dunkle Wolf M190 geschossen, der schon seit einigen Monaten im Rudelgebiet lebte und sich mit diesem vergesellschaftete, der aber weder ein Nachkommen, noch ein Elterntier des Wurfes 2021 war. Mehr dazu. 

 

2021:

  • Im Winter 2020/2021 bildete sich ein neues Wolfspaar im Augstbordgebiet, bestehend aus Wölfin F75 und Wolf M165. Das Paar wurde bereits im Frühling 2021 von einem dritten Wolf begleitet (wohl M175). Mittlerweile ist die erneute Rudelbildung im Augstbordgebiet bestätigt. 
  • Im Herbst 2021 wurden weitere Wölfe im Augstbordgebiet identifiziert: F100, F101, F104, F109 und M190. Bei welchen dieser Wölfe es sich um Jungwölfe des laufenden Jahres handelt, ist nicht bekannt. Ende November 2021 wurde die Jungwölfin F100 im Pfynwald angefahren und tödlich verletzt. Insgesamt wurden 2021 im Augstbordgebiet acht verschiedene Wölfe nachgewiesen.
  • Das Rudel ist nicht identisch mit demjenigen im Mittelwallis (Rudel Anniviers), welches sich weiterhin dort aufhält.

 

2019:

  • Im westlichen Teil des Augstbordgebietes wurden im Winter 2019 wiederholt bis zu vier Wölfe gemeinsam nachgewiesen. Nicht alle konnten genetisch erfasst werden. Der Vergleich mit den Daten des Wolfsgebietes Mittelwallis zeigt, dass es sich mittlweile um ein gemeinsames Wolfsvorkommen zu handeln scheint. Das mindestens vierköpfige Wolfsrudel hat ein Streifgebiet, welches vom Val d'Hérens bis zum Turtmanntal reicht.
  • In den Gebieten Augstbord und Mittelwallis wurden 2018 und 2019 drei Individuen genetisch erfasst: M59, F24 und M73. M59 und M73 sind direkt aus den italienisch-französischen Südwestalpen zugewandert, F24 ist ein weibliches (mittlerweile geschlechtsreifes) Jungtier von M59 aus dem 2016er-Wurf mit der mittlerweile verschollenen Wölfin F14. Es ist davon auszugehen, dass das mindestens vierköpfige Rudel aus diesen drei Individuen sowie aus einem weiteren, genetisch noch nicht erfassten Tier besteht. Bei diesem vierten Tier dürfte es sich um ein Jungtier von 2018 handeln. Vermutlich hat das Rudel 2018 jedoch nicht im Augstbordgebiet, sondern im Mittelwallis reproduziert.
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2018:
  • Auf den Frühlingsweiden gab es 2018 erneut gehäuft Risse an Nutztieren zu verzeichnen. Diese geschahen fast alle in komplett ungeschützten Situationen. Bei den wenigen Angriffen auf vorgeblich geschützte Herden war jeweils ein erhebliches Verbesserungspotential beim Herdenschutz auszumachen. Die Risse wären, ebenso wie alle anderen im 2018, vermeidbar gewesen. Keine Schäden wurden im Sömmerungsgebiet verzeichnet.
  • Die Präsenz von vier Wölfen (zwei Rüden, zwei Fähen) im Winter 2018 im Augstbordgebiet wies eine anhaltende Rudelpräsenz nach. Verschiedene Risse im Frühling und weitere Nachweise den ganzen Sommer 2018 über und im Herbst, auch von mehreren gemeinsam lebenden Wölfen, belegen die fortwährende Wolfspräsenz. Eine Reproduktion wurde 2018 nicht nachgewiesen.
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2017:
  • Anfang März 2017 konnte in der Fährte eines Wolfspaares im Augstbordgebiet Läufigkeitsblut nachgewiesen werden. Dies und die Präsenz von adulten Wölfen und Jährlingen im Umfeld der Wurfhöhle im Frühling und Frühsommer 2017 wiesen deutlich auf eine erneute Reproduktion im Augstbordrudel hin. Ein Nachweis für eine erneute Reproduktion konnte aber nicht erbracht werden.
  • Trotz fehlendem Nachweis einer Reproduktion im 2017 kann weiterhin von der Präsenz eines Rudels gesprochen werden. Zum einen sind auch in Rudeln Jahre ohne Reproduktion möglich, zum anderen wurde auch im Augstbordgebiet in der biologischen Periode 2017/18 (1.5.2017-30.4.2018) der Nachweis von drei gemeinsam lebenden Wölfen erbracht, womit die Rudeldefinition erfüllt ist. Im Winter 2018 konnten mit M59 und F24 sowie M73 und F24 regelmässig sogar zwei Wolfspaare mit insgesamt vier Wölfen im Gebiet nachgewiesen werden.
  • Aufgrund der starken Verbesserungen im Herdenschutz gab es 2017 nur zwei erfolgreiche Wolfsangriffe im Streifgebiet des Augstbordrudels, wovon einer eine geschützte Herde betraf. Dies obwohl im Frühling und Sommer Wölfe nachweislich in den selben Zonen anwesend waren, wo auch Kleinvieh (Schafe und Ziegen) weidete. Für den erfolgreichen Angriff war das neu nachgewiesene Weibchen F28 verantwortlich, das nicht aus dem Rudel stammt. Im Gegensatz zum Vorjahr, als bereits auf den Frühlingsweiden mehrere Dutzend mehrheitlich ungeschützte Nutztiere von den Wölfen gerissen wurden, werden dieses Jahr deutlich bessere Zäune und vermehrt auch Herdenschutzhunde eingesetzt. Keinen Zusammenhang dürfte das Ausbleiben von Rissen hingegen mit dem Regulierungsabschuss vom Dezember 2016 haben, da dieser weder in der Nähe von Nutztieren, noch in unmittelbarer Siedlungsnähe erfolgt ist.
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2015 und 2016:
  • Im Augstbordgebiet haben sich die ansässigen Wölfe im Jahr 2016 erstmals erfolgreich fortgepflanzt. Somit lebt seither ein Wolfsrudel im Gebiet. Fotografisch und genetisch bestätigt konnten 2016 vier Welpen, drei Fähen und ein Rüde (F22, F23, F24, M72). Die Elterntiere sind M59 und F14. Die junge Fähe F22 wurde Ende Dezember 2016 im Rahmen eines Regulationsabschusses erlegt. F23 wurde im Sommer 2017 im Turtmanntal und im Winter 2018 an mehreren Orten im Augstbordgebiet weiterhin genetisch nachgewiesen. Sei scheint gemeinsam mit ihrem Vater M59 unterwegs zu sein. F24 wurde im Oktober 2017 ausserhalb des Streifgebietes des Augstbordrudels im Mittelwallis zusammen mit M73, mit welchem sie ein Paar bildet, nachgewiesen. Dieses Paar hielt sich im Winter 2018 zumindest zeitweise ebenfalls im Augstbordgebiet auf. Über den Verbleib von M72 ist nichts bekannt. Im Sommer und Herbst 2017 und im Winter 2018 konnte M59 mehrfach genetisch im Gebiet nachgewiesen werden, zusammen mit F23. Von F14 fehlen neuere Nachweise. Dafür konnte im Sommer 2017 mit dem Weibchen F28 ein neu zugewanderter Wolf im Streifgebiet des Rudels nachgewiesen werden, der jedoch weitergezogen ist und im Winter 2018 illegal getötet wurde.
  • Im Augstbordgebiet hielten sich bereits zur Ranzzeit im Februar und März 2016 drei bis vier verschiedene Wölfe auf, zwei Weibchen und ein bis zwei Männchen. Drei dieser Tiere wurden genetisch erfasst (F14, F16, M59). Da zur Ranzzeit die beiden Tiere F14 und M59 zusammen unterwegs waren, ist davon auszugehen, dass diese die Elterntiere des Wurfes 2016 sind. Die genetischen Resultate bestätigen dies. Das Weibchen F16 wurde im Februar 2017 im Val d'Anniviers illegal erschossen. Sie bildete zu diesem Zeitpunkt ein Paar mit dem neu eingewanderten Rüden M73.
  • Durch die Präsenz von mehreren adulten Wölfen beiderlei Geschlechtes sprachen schon vor dem Reproduktionsnachweis von Ende August 2016 sämtliche Indizien dafür, dass 2016 eine Fortpflanzung stattgefunden hat.
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Fotografischer Nachweis des Rudels durch die Gruppe Wolf Schweiz

Im Rahmen der Präsenz im Ausgtbordgebiet gelangten der Gruppe Wolf Schweiz im Herbst 2016 verschiedene fotografische Aufnahmen des Rudels, sowohl mit Fotofallen als auch bei Direktbeobachtungen. Die Bilder stehen nachfolgend für die mediale Verwendung im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Rudel zur Verfügung. Bedingung ist die Angabe der Quelle ("Gruppe Wolf Schweiz").

 

Richtigstellungen zu den Tätigkeiten der Gruppe Wolf Schweiz

Wie in anderen Regionen der Schweiz mit Wölfen, beobachtet die Gruppe Wolf Schweiz auch im Augstbordgebiet die Situation in Bezug auf die Wolfspräsenz und den Herdenschutz. Wo notwendig, will sie sich zur Konfliktlösung konstruktiv einbringen. Das Engagement ist geprägt von der Überzeugung, dass auch im Augstbordgebiet ein Zusammenleben mit dem Wolf möglich ist und dass Schäden (Risse) an Nutztieren vermeidbar sind, ohne Wölfe zu töten.

Vor Ort und teilweise auch in den Medien werden verschiedene Gerüchte betreffend der Präsenz und den Tätigkeiten der Gruppe Wolf Schweiz gestreut. Vieles ist frei erfunden, manches grenzt an Verleumdung. Die Fakten sind:

  • Die Gruppe Wolf Schweiz bewacht keine Wölfe. Sie lassen sich aufgrund ihres Raumnutzungsverhaltens schlicht nicht bewachen. Wäre eine Bewachung möglich, würde eine solche vielleicht sogar ins Auge gefasst - aber in der Realität ist das nicht umsetzbar. Entsprechende Gerüchte sind erfunden.
  • Die Gruppe Wolf Schweiz bewacht keine Wurfhöhlen der Wölfe. Eine Bewachung wäre kontraproduktiv. Wurfhöhlen sind hoch sensible Bereiche, an denen Wölfe keine Störungen dulden. In den deren Nähe zu campieren oder sich sonst länger dort aufzuhalten, würde den Wölfe daher eher schaden als helfen - was definitiv nicht im Sinne der Gruppe Wolf Schweiz wäre.
  • Die Gruppe Wolf Schweiz bezahlt keine Schweigegelder für gerissene Nutztiere. Sie ist vielmehr daran interessiert, dass alle Risse an die Öffentlichkeit kommen. Schliesslich war der Herdenschutz in den allermeisten Fällen der Schäden mangelhaft oder gar nicht vorhanden. Von Schweigegeldern träumen wohl eher einige der geschädigten Halter.
  • Die Gruppe Wolf Schweiz schliesst auch sonst keine irgendwie gearteten Verträge ab. Fakt ist, dass kein einziger Vertrag mit natürlichen oder juristischen Personen im Augstbordgebiet läuft und auch zu keinem Zeitpunkt entsprechende Verträge angeboten wurden.
  • Die Gruppe Wolf Schweiz hat den Kontakt mit verschiedenen Nutztierhaltern gesucht, um ihnen bei der Umsetzung des Herdenschutzes behilflich zu sein. Es wurde eine finanzielle Unterstützung und eine personelle Mithilfe beim Zaunbau angeboten. Dabei wurde stets auf die Möglichkeiten und Angebote des öffentlichen Herdenschutzprogrammes hingewiesen und die entsprechenden Informationsunterlagen und Formulare (Anträge Zaununterstützung etc.) abgegeben. Die Gruppe Wolf Schweiz hat angeboten, für die Restkosten aufzukommen, die nicht über Beiträge der öffentlichen Hand gedeckt sind. Auch für diese Unterstützung wurden nie Verträge unterzeichnet oder solche verlangt. Die Gewährung solcher Herdenschutzhilfen durch die Gruppe Wolf Schweiz erfolgt einzig durch Vorweisen von Quittungen und Abrechnungen für das Material. Die Halter, die von dem Angebot Gebrauch machen, verpflichten sich weder zum Schweigen, noch zu sonst etwas. Sie werden einzig dazu angehalten, das Material ordnungsgemäss für den Zweck des Herdenschutzes einzusetzen.

Wolf

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